Aktuell

GmbH-Geschäftsführer - Kündigung, Amtsniederlegung
Dem Amt des Geschäftsführers einer GmbH kommt eine positive Ausstrahlung zu. Doch manchmal soll ein Geschäftsführer nicht mehr Geschäftsführer sein - sei es weil die Gesellschafter ihn nicht mehr "möchten" oder er aus aus eigenen Stücken die Trennung sucht ...

Welche Dinge dabei zu beachten sind und welcher Voraussetzungen es bedarf, schildere ich in einem kurzen Beitrag für die Praxis - hier und hier. Für weiteren Einzelheiten empfehle ich den folgenden Link.
2013-09-18

Gesellschafterliste - das Grundbuch des GmbH-Rechts?
Die Gesellschafterliste hat im GmbH-Recht mit dem MoMiGG eine erhebliche Aufwertung erfahren. Sie hat zwar keine Wirkung für die Gesellschafterstellung wie das Grundbuch für die Grundstückseigentümerstellung, doch sollte ihre Bedeutung für die Beteiligten in keinem Fall unterschätzt werden. Dies gilt ganz besonders für den Gesellschafterstreit unter den Gesellschaftern einer GmbH. Wie, weshalb und warum erklären Dr. Schiemzik und ich ganz praxisnah in NWB 2013, 2932 (Heft 37).

2013-09-01

Kündigung, Ausschluss und Ausscheiden eines Gesellschafters aus der GmbH
Das Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer GmbH kann auf ganz unterschiedlichen Wegen erfolgen. Unabhängig von der Frage, ob der Gesellschafter die Gesellschaft aus eigenem Antrieb verlassen möchte oder zwangsweise ausgeschlossen wird, hat er einen Anspruch auf Abfindung.
Einen kleinen Einblick in die rechtlichen Verwicklungen gibt ein kurzer Beitrag von mir: Ausscheiden aus der GmbH, siehe auch Gesellschafterstreit in der GmbH
2012-12-19

Rezension zu der von mir und Timo Holzborn verfassten Kommentierung im Bürgers/Körber, Aktiengesetz
Soeben ist mir eine aktuelle Rezension zu der von mir und Timo Holzborn verfassten Kommentierung zur Sonderprüfung und im Bürgers/Körber, Aktiengesetz, 2.A., 2011, in die Hände gefallen. In der von Notar a.D. Sebastian Herrler verfassten Rezension heißt es zu unserer Kommentierung: "Besonders gelungen ist der Abschnitt zur Sonderprüfung und zur Geltendmachung von Ersatzansprüchen" (DNotI-Report 06/2012, S. 50). Schön.
2012-04-21

Kurzes zum Wettbewerbsverbot des GmbH-Geschäftsführers
Wettbewerbsverbote sind für Unternehmen wirkungsvolle Mittel zum Schutz von  Insiderwissen, welches Geschäftsführer während Ihrer Tätigkeit für das Unternehmen erlangen. In der Praxis sind Wettbewerbsverbote immer häufiger Gegenstand streitiger Auseinandersetzungen. Einen kleinen Einblick in die rechtlichen Verwicklungen gibt ein kurzer Beitrag von mir: Wettbewerbsverbot siehe auch Wettbewerbsverbot von Geschäftsführer, Gesellschafter, Arbeitnehmer, Subunternehmer, Handelsvertreter
 2012-04-18

Gesellschafterstreit in der GmbH: Auskunft und Einsicht
Kommt es in einer inhabergeführten GmbH zum Streit unter den Gesellschaftern, so führt dies häufig zur Abberufung eines Gesellschafter-Geschäftsführer. Der Betroffene ist dann nicht nur vom Tagesgeschäft , sondern auch von sämtlichen Informationen abgeschnitten. Wie dem Gesellschafter hier § 51a GmbHG helfen kann, zeigt ein kurzer Beitrag: Gesellschafterstreit
2012-02-21

BGH, Urteil v. 25.01.2011, Az. II ZR 196/09 - § 64 GmbHG: insolvenzrechtliche Geschäftsführerhaftung für Zahlung rückständiger Steuern und Sozialabgaben
In BB 2011, 781 (Heft 13) kommentiere ich die aktuelle Entscheidung des BGH vom 25.01.2011 zur Frage der insolvenzrechtlichen Haftung eines Geschäftsführers für die Zahlung rückständiger Steuern und Sozialabgaben. Die Entscheidung zeigt, dass die überkommene Privilegierung öffentlichrechtlicher Gläubiger über den Umweg des Strafrechts eine Renaissance erfährt.
2011-03-28

Bürgers/Körber, Kommentar zum Aktiengesetz (2.A.)
The second edition of the "Kommentar zum Aktiengesetz (AktG)", edited by Dr. Tobias Bürgers and Prof.Dr. Torsten Körber, will be published next spring. I contributed the sections dealing with sharehholders' special investigations (§§ 142-146, 258-261a AktG)), shareholders' special representatives (§ 147 AktG) and shareholders' derivative suits (§§ 148-149). My co-author is Timo Holzborn.
2010-10-15

Informing Shareholders and Investors: A Behavioral and Economic Approach ...
Interdisciplinary (research) work is always a challenge. This is because your neighbors tend to know their backyard better than you do ... However, my first interdisciplinary piece of work has just been published in the Journal of Interdisciplinary Economics (JIE), Vol 22 (2010), 89-108. The article's title reads: "Informing Shareholders and Investors: A Behavioral and Economics Approach from a German Company Law Perspective". The article is co-authored by Professor Gerald Spindler, University of Goettingen.
2010-04-11

BGH, Beschluss v. 01.03.2010, Az. II ZB 1/10 - FamFG / FGG: Übergangsrecht und Rechtsmittelverfahren

In EWiR 2010, 183 nehme ich Stellung zum Beschluss des BGH vom 01.03.2010 in Sachen IKB - Sonderprüfung (Bestellung eines Sonderprüfers nach § 142 Abs. 2 AktG). Die Entscheidung beschäftigt sich mit dem Verfahrensrecht der in §§ 142‐146 AktG normierten Sonderprüfung (ausführlich zum Verfahren Jänig, Aktienrechtliche Sonderprüfung, 2.A., 2005, S. 300 ff.). Konkret ging es dabei um die Übergangsvorschrift des § 111 FGG-Reformgesetz (FGG-RG, BGBl. I S. 2586), welcher über das maßgebliche Verfahrensrecht im Übergang von FGG zum FamFG bestimmt.
2010-03-17

FamFG: Neues Verfahrensrecht für Streitigkeiten nach AktG und GmbHG

In ZIP 2010, 110 (Heft 3) ist soeben ein neuer Beitrag von mir erschienen (Link), den ich zusammen mit meinem Kollegen Fabian Leißring verfasst habe. Im Fokus des Beitrags stehen die durch Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) bewirkten verfahrensrechtlichen Änderungen und Neuerungen im Kapitalgesellschaftsrecht und Kapitalmarkrecht (u.a. Aktienrecht AktG, GmbH-Recht GmbHG, Spruchverfahrensgesetz SpruchG, WpÜG). Dabei werden sowohl die allgemeinen Regelungen des FamFG als auch die Regelungen einzelner Verfahren kritisch beleuchtet. Einleitend gibt der Beitrag einen Überblick über die Strukturen des kapitalgesellschaftsrechtlichen Verfahrensrechts.
2010-01-22

Einschlafen von Verhandlungen, Hemmung der Verjährung, § 203 BGB

Schweben Verhandlungen über einen Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände so wird nach § 203 BGB die Verjährung des Anspruchs
gehemmt. Nach allgemeiner Auffassung findet die Hemmung über den Wortlaut des § 203 BGB hinaus ein Ende, wenn die Verhandlungen einschlafen. In meinem Beitrag in der ZGS 2009, 350 lege ich dar, dass die er positiven Beschlussanfechtungsklage die Einsetzung eines Sonderprüfers zur Klärung vonVerfehlungen der Geschäftsleiter im Zusammenhang mit der Insolvenz der Gesellschaft erreicht werden kann.
2009-06-05

OLG München, B. v. 9.12.2008 - 31 Wx 106/08

In Heft 13 des Betriebsberaters (BB 2009, 633) ist meine Anmerkung zu
OLG München, B. v. 9.12.2008 - 31 Wx 106/08, erschienen. Gegenstand der Anmerkung ist die Frage der (objektiven) Auslegungen von Unternehmensverträgen im Sinne des § 291 AktG (hier v.a. chienen ist meine Anmerkung zu LG München I, B. v. 28.07.2008 - 5 HK O 12504/08 in WuB II A § 147 AktG. Die Anmerkung geht der Frage nach, welche Rechte dem besonderen Vertreter in Bezug auf die Hauptversammlung zukommen und nimmt dabei eine zurückhaltende Stellung ein.
2009-02-28

Aktienrechtliche Sonderprüfung
Meine Dissertation "Die aktienrechtliche Sonderprüfung" ist nunmehr in der 2. Auflage erschienen (Link). Die Arbeit kann im stationären Buchhandel oder bei einschlägigen Internetshops erworben werden.
2009-01-21